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Urteile im Familienrecht
Das Familienrecht
Der Tätigkeitsbereich im Familienrecht umfasst u.a. alle die mit einer Trennung und Scheidung einhergehenden Fragen, aber auch die nach erfolgter Scheidung weiter zu regelnden Punkte wie z.B. die Abänderung der Unterhaltsfragen, Fragen der Umgangsregelung, der elterlichen Sorge, aber auch des Güterrechts, wobei insoweit noch zu unterscheiden ist zwischen Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Die mit einer Trennung und Scheidung zu klärenden Punkte sind u.a. die Klärung der Kindes- und Ehegattenunterhaltsfrage, der Hausratsteilung, der Zuweisung der Ehewohnung, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, der elterlichen Sorge und auch der Umgangsregelung.
Es steht bei einer Trennung und Scheidung natürlich auch die Regelung vermögensrechtlicher Fragen außerhalb des Güterrechts an.
Auch nach erfolgter Scheidung und der Regelung der o.g. Punkte sind Abänderungen der Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche zu überprüfen, aber auch ggf. Abänderung der getroffenen Umgangsregelungen.
Bei häuslicher Gewalt stehen auch Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz im Raum, die auch die Punkte wie die Zuweisung der Ehewohnung, der elterlichen Sorge und der Umgangsregelung beinhalten können.
Weitere in das Fachgebiet Familienrecht fallende Punkte sind aber auch Ehelichkeitsanfechtungen, Vaterschaftsfeststellung und natürlich auch die Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.