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Urteile im Sozialrecht
Das Sozialrecht
Im Sozialrecht geht es wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet um schnelles und effektives Arbeiten, da oftmals die Existenz und / oder die Gesundheit bedroht und ein langes Zuwarten nicht möglich ist. Genau aus diesem Grund ist eine kompetente anwaltliche Tätigkeit, die sofort die relevanten Probleme erkennt und im Umgang mit den Behörden und Gerichten geübt ist, Gold wert.
Hierbei vertreten wir jedoch nicht nur Privatpersonen, sondern beraten auch Unternehmen z.B. bzgl. des Vorgehens beim ?Betrieblichen Eingliederungsmanagement? (BEM), der rechtlichen Ausgestaltung von Mini- bzw. Midi- Jobs oder über die Möglichkeiten der staatlich geförderten Arbeitsnehmereinstellungen und -eingliederungen und übernehmen diesbezüglich auch das gerichtliche Verfahren.
Im Rechtsgebiet Sozialrecht sind wir daher u.a. in den folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Gesetzliches Krankenversicherungsrecht (SGB V)
- Gesetzliches Rentenversicherungsrecht (SGB VI)
- Gesetzliches Unfallversicherungsrecht (SGB VII)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Soziales Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)
- Kriegsopfer- und Soldatenversorgungsrecht (BVG)