Familienrechtsanwälte

in Zwickau, Bayreuth und Plauen

Was sollen wir für Sie prüfen?

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Martina Meisen-Gooley

Fachanwältin für Familienrecht

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Henry Bartsch

Fachanwalt für Familienrecht

Der Fachanwalt für Familienrecht ist mit besonderer Erfahrung für alle Fragen und Mandate mit familienrechtlichen Bezug zuständig. Das Wort Familienrecht ist dabei sehr weit auszulegen.

Zu diesem Gebiet gehören nicht nur Fragen um die Eheschließung und die Ehescheidung, sondern auch aus dem Gebiet der gelebten Ehe, des Eltern- oder Enkelkinderunterhaltes oder der Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten., um nur einige wenige zu benennen.

Zum Fachgebietes Fachanwaltes für mehr Familiengericht gehört es aber auch das Ehe-, Familien-und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, sozial-, schuld-, Steuer-und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht zu bearbeiten und in der Beratung bereits zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist Ihr Fachanwalt für Familienrecht Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Kenntnis eines Fachanwalts für Familienrecht Ihnen auch weiter in mit dem Familienrecht verbundenen Fragen des internationalen Privatrechts, der Anwendbarkeit ausländischen Rechts in Deutschland auch vor deutschen Gerichten bei beispielsweise gemischtnationalen Ehen.

Unternehmensnachfolge planen

Ihren Fachanwalt für Familienrecht ist für Sie bereits im Vorfeld für die Vertragsgestaltung in Familienunternehmen Ihr richtiger Ansprechpartner von der Gründung bis zur Unternehmensübertragung.

Immer auf dem aktuellen Stand

Anwalt, der über gewisse Erfahrungen im Familienrecht verfügt, bedarf den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ tragen. Diesen Titel können nur Anwälte verliehen bekommen, die in den oben genannten Teilbereichen eine besondere Fachkunde nachgewiesen haben, den Nachweis erbrachten, mindestens 120, darunter mindestens 60 gerichtliche Verfahren bearbeitet zu haben und sodann fortlaufend zur Weiterführung des Titels jährliche Fortbildungsveranstaltungen auf diesem Rechtsgebiet nachweisen.

Vertrauen nutzen & Stärke zeigen

Haben Sie also die Erfahrung gemacht das ihr Gatte oder Partner sich von Ihnen trennt, sprechen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht an, der sodann anhand Ihrer ganz persönlichen Lebensumstände Ihren eventuellen Handlungs- oder Vorbereitungsbedarf mit Ihnen abgeklärt, um so spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wollen Sie die Ehe schließen oder eine Partnerschaft eingehen, wenden Sie sich im Vorfeld an einen Fachanwalt für Familienrecht, profitieren Sie von der Erfahrung und Expertise der Fachanwälte für Familienrecht zur Vermeidung späterer, möglicherweise unerfreulicher Überraschungen. Überprüfen Sie mit dem Fachanwalt für Familienrecht gegebenenfalls vorhandenen Bedarf auf Abschluss eines Ehe-oder Partnerschaftsvertrages, eines Erbvertrages oder eventuell notwendig werdender Ergänzungen in ihrem Gesellschaftsvertrag.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung und vertreten Sie bundesweit.