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Familienrecht

Mehr Betreuung bedeutet nicht automatisch anteilig weniger Unterhalt

BGH · Beschluss
Entscheidung vom 15.04.2026 · Az. XII ZB 415/25

Die Entscheidung

Bleibt ein Elternteil hauptsächlich für die Betreuung verantwortlich, wird der Barunterhalt bei erweitertem Umgang nicht einfach nach Betreuungstagen auf beide Eltern verteilt. Zusätzliche Umgangskosten können aber eine niedrigere Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle rechtfertigen. Leistungen, die den Bedarf des Kindes tatsächlich decken und den anderen Haushalt entlasten, können zusätzlich berücksichtigt werden. Der BGH unterscheidet dabei zwischen bloßem Mehraufwand und bedarfsdeckenden Leistungen.

Was bedeutet das für Sie?

Für eine Unterhaltsberechnung sind das tatsächliche Betreuungsmodell, Einkommen und konkrete Leistungen maßgeblich. Eine pauschale Kürzung nach Übernachtungen bildet die Entscheidung nicht ab.

Quelle: Amtliche Entscheidung – BGH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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