Reiserecht · Verwaltungsrecht · Zivilrecht
Reise gescheitert wegen einer Pass-Fahndung: Gemeinde kann haften
Die Entscheidung
Ein wiedergefundener Reisepass blieb wegen eines Fehlers der Passbehörde zur Fahndung ausgeschrieben. Dadurch scheiterte eine Auslandsreise. Der BGH bejahte im konkreten Fall einen Amtshaftungsanspruch auf Ersatz des Reisepreises und der Kosten einer notwendigen Flugumbuchung. Auch der schon vor dem Behördenfehler gezahlte Reisepreis war erfasst, weil der Reisende auf die Funktion seines Passes vertrauen durfte.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entscheidung betrifft einen Anspruch gegen die Gemeinde, nicht gegen den Reiseveranstalter. Meldungen zum Wiederauffinden des Passes, Buchungen und Gründe der Einreiseverweigerung sind wichtige Nachweise.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2026 – BGH ↗
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