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Verkehrsrecht

Mietwagen nach Unfall: Auch bei kleinerem Auto Preise vergleichen

BGH · Urteil
Entscheidung vom 19.05.2026 · Az. VI ZR 67/25

Die Entscheidung

Wer nach einem Unfall ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet, kann deshalb nicht jeden dafür verlangten Preis ersetzt bekommen. Maßgeblich sind die erforderlichen Kosten des tatsächlich gewählten Ersatzwagens. Ein überhöhter Tarif wird nicht dadurch wirtschaftlich, dass ein größeres Fahrzeug ähnlich viel gekostet hätte. Der BGH hielt im entschiedenen Fall einen zumutbaren Preisvergleich für möglich; eine besondere Eil- oder Notsituation bestand nicht.

Was bedeutet das für Sie?

Angebote und Mietbedingungen vor der Buchung vergleichen und dokumentieren. Eine konkrete Notlage kann bei der Prüfung der Zumutbarkeit relevant sein.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2026 – BGH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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