Ordnungswidrigkeiten · Verkehrsrecht
Bußgeldtermin ohne erkrankten Verteidiger: Urteil aufgehoben
Die Entscheidung
Das Amtsgericht verhandelte trotz rechtzeitig mitgeteilter plötzlicher Erkrankung des Verteidigers und verhängte Geldbuße sowie Fahrverbot. Der Betroffene war zuvor vom persönlichen Erscheinen entbunden worden. Unter diesen konkreten Umständen verletzte die Ablehnung der Terminverlegung sein rechtliches Gehör. Das OLG hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Was bedeutet das für Sie?
Eine Erkrankung führt nicht in jedem Verfahren automatisch zur Verlegung. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt, Nachweise, Verfahrenslage und die Möglichkeit wirksamer Verteidigung.
Quelle: Amtliche Entscheidung – OLG Brandenburg ↗
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