Abfindung nach der Insolvenz: Wann entsteht der Anspruch?
Die Entscheidung
Für die Abtretung von Arbeitseinkommen im Restschuldbefreiungsverfahren ist grundsätzlich entscheidend, wann der Anspruch entsteht. Eine im gerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung entsteht mit dem wirksamen Vergleich, nicht schon mit der vorherigen Kündigung. Im entschiedenen Fall wurde der Vergleich erst nach Ablauf der dreijährigen Abtretungsfrist geschlossen; die Abfindung war daher nicht von der Abtretung erfasst. Bereits während der Frist entstandene Forderungen können dagegen auch später noch vom Treuhänder eingezogen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Für Abfindungen sind Vergleichsdatum, Anspruchsgrundlage und Laufzeit der Abtretung auseinanderzuhalten. Allein das Datum der Auszahlung ist nicht ausschlaggebend.
Quelle: Amtliche Entscheidung – BGH ↗
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