Die presse- und medienrechtliche Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Bearbeitung von Gegendarstellungsverlangen, Unterlassungs- und Verpflichtungsansprüchen, Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldforderungen auf Grund von Veröffentlichungen in den Medien.
Nicht selten werden in diesem Spannungsfeld auch urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte berührt, sowie Fragen des Titelschutzes, die in Wort- und Bildberichterstattung oder dem Rundfunkrecht ihre Grundlagen haben.
