Wenige machen sich Gedanken über den eigenen Todesfall und doch hilft eine möglichst frühzeitige Beschäftigung hiermit, viele Probleme zu lösen, die nach dem Ableben auf die engsten Angehörigen zukommen. Jeder kann sich „planend“ nüchterner und klarer Gedanken machen und unerfreuliche Streitigkeiten im Erbfall verhindern, evtl. einen Testamentsvollstrecker bestimmen oder konkrete Teilungen anordnen.
Darüber hinaus ist das Erbrecht, das in den §§ 1922 bis 2385 BGB geregelt ist, überaus umfangreich und lässt enorme Gestaltungsmöglichkeiten zu. Im Zusammenhang mit dem Steuerrecht gilt es, viele Punkte zu beachten, die einen Gang zum Anwalt lohnenswert machen dürften.
Nach einem Todesfall ist in jeder Familienrechtsschutzversicherung eine erbrechtliche Beratung mit umfasst.
